Vorrangig gelten pauschal unsere AGB's.
Aufgrund der Individualität des Geschäfts,
vereinbaren wir grundsätzlich auch für Sie
vorrangige gesonderte Vereinbarungen.
- Materialeinkauf
Annahme der Materialien von Gewerbe, Industrie
und Privatpersonen.
Qualitätsprüfung/Zahlungskonditionen
‣ Nach Wareneingang wird das Material vorab Brutto
verwogen und unter Zuteilung einer individuellen
Sortierberichtsnummer im System angelegt
‣ Anschliessend wird nach bestem Kenntnisstand und
mittels RFA-Analysator, hausinternen Labors bzw.
für Silicium mit Si-Tester sortiert und
analysiert.
‣ Bei Ungewissheiten der Materialeigenschaften erfolgt eine Analyse
mittels eines unabhängigen und staatlich anerkannten
Analysebüros. Die Probe der Analyse wird bei uns
vor Ort mittels geeigneter Probenehmer genommen.
Die Probenahme erfolgt nach internationalem Standard.
‣ Für Schlämme und ähnliche Verbundmaterialien,
wo es auf den jeweiligen bewertbaren metallischen Inhalt
ankommt, lassen wir bei Bedarf ab ca. 500 kg
regelmäßig eine unabhängige Analyse erstellen.
‣ Nach Abschluss der Qualitätskontrolle fertigen
wir einen schriftlichen Sortierbericht an, den
wir Ihnen zukommen lassen.
‣ Im Anschluss daran erfolgt prompt die Zahlung.
Sie erhalten eine ordentliche Rechung, den schriftlichen Sortierbericht und den sog. Entsorgungsnachweis.
Sortierdauer:
Regelmäßig dauert die Prüfung aufgrund der
zeitlichen Sortierfolge nach Wareneingang ca. 10
bis 14 Werktage.
Umsatzsteuer Sekundärmaterial/Industrieschrott:
Mit Änderung des UStG. zum 01.01.2011 gilt laut
§ 13 b Abs. 2 Nr. 7 UStG. mit Anlage 3 der
Betrag für Senkundärmaterial/Industrieschrott zu zahlen als Nettobetrag, da der
Leistungsempfänger die entsprechende Umsatzsteuer
zu verbuchen/abzuführen hat.
Barankauf/sofortige Überweisung:
Für standardisierte Materialien, welche keinen
großen Sortieraufwand erfordern, ist auch
sofortige Barzahlung/Überweisung möglich -
jedoch unter Terminvereinbarung.
Barankauf ausschließlich unter Vorlage eines gültigen
Personalausweises!
Bei Verdacht auf Diebstahlsware wird der Sachverhalt sofort zur Anzeige gebracht!
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- Materialverkauf:
Hier gelten die entsprechenden AGB's. Da es beim
Verkauf in die Industrie grundsätzlich zu
konkurrierenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
kommt,
richten wir uns in Bezug auf das Zahlungsziel
grundsätzlich nach den Bedingungen des Käufers;
jedoch Zahlungsziel maximal 30 Tage nach
Liefererhalt.
In anderen Fällen - insbesondere bei Neukunden -
behalten wir uns das Recht vor, Vorauskasse zu
verlangen unter Möglichkeit der Qualitätsprüfung
des entsprechenden Materials vor Ort oder über
Lagerhausgeschäft.
Qualität:
Der Verkauf richtet sich nach den von uns zur
Verfügung gestellten Konformitätserklärungen,
Analyseberichten und Sortierberichten.
Soweit nach Anlieferung oder Vor-Ort-Prüfung der
Käufer zu einem nachweislich anderen Ergebnis
der Qualitätsprüfung kommt, nehmen wir das
Material unter Rückabwicklung des Vertrages
zurück.